Sozialleistungen

Was ist „Kurzarbeitergeld“?
Stand der Informationen: 27.03.2020
In Kooperation Faire Integration

Wegen des Corona-Virus gibt es neue Regeln für Kurzarbeit: Dein Arbeitgeber kann, unter bestimmten Voraussetzungen, Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Deinen Lohn bekommst Du weiterhin von Ihrem Arbeitgeber und nicht von der Agentur für Arbeit.  Eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes findest Du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. Wichtig: Auch Personen, die in der Leiharbeit tätig sind, können Kurzarbeitergeld bekommen! Es gibt kein Kurzarbeitergeld für Beschäftigte, die einen Minijob haben.

 

Das wichtigste auf einen Blick
Was ist ein Kinderzuschlag?
Stand der Informationen: 08.04.2020

Den Kinderzuschlag können Sie bekommen, wenn Ihr Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber es nicht oder nur knapp ausreicht, um auch für den gesamten Bedarf Ihrer Familie aufzukommen. Durch den Kinderzuschlag soll vermieden werden, dass Sie nur wegen Ihrer Kinder ALGII beim Jobcenter beantragen müssen. Wenn Sie zum Beispiel jetzt durch Kurzarbeit weniger Gehalt bekommen, können sie einen Kinderzuschlag online beantragen. Sie bekommen maximal einen Zuschlag von 185,- € pro Kind und Monat. Ob Sie diesen gesamten Betrag bekommen, hängt von ihrem Einkommen ab: Sie können dies durch den KiZ-Lotsen prüfen.

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Rechtlicher Hinweis

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